DSGVOs Basiswissen: Die Grundlagen von Datensicherheiten

Der Datenschutz wurde 2018 auf ein neues Fundament gestellt. Seit dem 25. Mai 2018 gelten die Vorschriften der DSGVO. Als europäische Verordnung gilt das Recht unmittelbar. Darüber hinaus kann jeder Betroffene sich auf ihre Vorschriften berufen. Darüber bringt das die Datensicherheiten.

Zuerst ist das Recht auf Datenschutz in Artikel 8 der Grundrechtecharta festgelegt. Das führt dazu, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat. Darüber hinaus sind das Recht auf Auskunft und das Recht auf Berichtigung ebenfalls geregelt. Hierzu wird die Einhaltung dieser Vorschriften von unabhänguger Stelle überwacht.

Die 10 wichtigsten Regeln
von EU-Datenschutz-Grundverordnung

Geltungsbereich

Rechtmäßige Verarbeitung

Zuerst gilt die DSGVO für „Verantwortliche“. Das heißt natürliche oder juristische Personen, Behörden oder andere Stellen. Die Personen entscheiden allein oder gemeinsam mit anderen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Dazu müssen die Verantwortlichen nachweisen können, dass sie diese einhalten, dafür sind betriebliche Richtlinien der Geschäftsleitung zu empfehlen.

Rechte der Betroffenen

Datenschutzfreundliche Techniken

Personen, deren Daten verarbeitet werden, haben ein Recht auf Informationen. Außerdem haben Sie ein Recht auf ein Auskunftsrecht. Und haben Sie weiter das Recht, auf die sie betreffenden Daten zuzugreifen. Darüber hinaus können Sie auf Berichtigung und Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem können Sie die Löschung der Daten verlangen.

Zuerst müssen die Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen sicherstellen. Danach werden die Maßnahme grundsätzlich nur personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu ist deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich. Dabei ist die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten.

Risikoanalyse und Folgenabschätzung

Gemeinsam Verantwortliche

Zuerst hat Eine Form der Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge. Daraufhin ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig. Hierzu gilt das insbesondere bei der Verwendung neuer Technologien.

Unternehmen oder Konzerne verarbeiten die Daten gemeinsam. Deshalb müssen  sie in einer Vereinbarung in transparenter Form festlegen, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß der DSGVO erfüllt. Besonders in Bezug auf die Rechte der betroffenen Personen. Zu empfehlen ist eine gemeinsame Beratungsstelle für die betroffenen Personen.

Meldepflicht bei Datenschutzpannen

Datenschutzbeauftragter

Zunächst müssen es alle Datenschutz-Pannen gemeldet werden, unabhängig von der Art der Daten, sofern ein Datenschutzrisiko besteht. Hierfür muss die Meldung innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Hierzu muss Verspätungen man begründen. Auch die Betroffenen sind unverzüglich zu benachrichtigen.

Zuerst kann der Datenschutzbeauftragte Beschäftigter des Verantwortlichen sein. Darüber hinaus kann der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen.

Aufsichtbehörden

Sanktionen

Zuerst sieht jeder EU-Mitgliedstaat vor, dass eine oder mehrere unabhängige Behörden für die Überwachung zuständig sind. Außerdem gibt es in Deutschland einen  Datenschutzbeauftragten des Bundes, sowie Beauftragte der Länder. Darüber hinaus arbeiten diese nach Bundesdatenschutzgesetz zusammen, wenn es um die Anwendung der DSGVO geht.

Bei Verstößen gegen die DSGVO sind bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld möglich. Oder bei Unternehmen bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs. Je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

Hier liegen andere Informationen.

Wir sind Dr. Datenschutz.

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